Samenbestellschein / Deckbedingungen + AGBs 2025

Reitponyzucht Bröskamp
Craintaler Weg 41, 97993 Creglingen

e.u.broeskamp@kabelmail.de

Handy: 0178-3772530 (auch Whatsapp)

Samenbestellschein (PDF)


1. Decktaxen

Decktaxen 2025 - Reitponies BröskampDecktaxensplitting in 2025!

Anzahlung 200,- Euro + 60,- Euro Versand bei 1. Bestellung vor Verschickung.

Rest bei Trächtigkeit nach dem 35. Tag (s. AGBs).

Sie ist vorab zu zahlen.

Versand in die EU bitte extra anfragen (ca. 5 Tage vorher).

Hier entstehen unterschiedliche Gebühren für Versand und Traces.

 

2. Besamung der Stute

Je Besamung: 60,- Euro (auch Nativ Samen möglich!)

(Besamung der Stute ausserhalb: 60,- Euro plus 0,5 Euro / km Fahrtkosten nach Absprache möglich).

 

3. Tierärztliche Betreuung durch
Dr. Birgit Scholz, Dr. Bühler-Straße 19, 91541 Rothenburg ob der Tauber (09861/936520) Stationstierärztin!

Rechnungsstellung durch den Tierarzt unmittelbar an den Stutenbesitzer.

 

5. Versand in Deutschland 60,- Euro (inkl. MwSt.)

Ein Versand an Wochenenden und Feiertagen findet nicht statt.

Eine Abholung ist nach Absprache möglich.

 

Rabattaktion für Züchter + Stammkunden

Für die 2. Stute eines Züchters gibt es 50,- Euro Rabatt auf die Decktaxe, ebenso für Stammkunden, die unsere Hengste bereits schon einmal genutzt haben. Auch für STPRST gibt es 50,- Euro Rabatt auf die Decktaxe 2025!

Stand 01.01.2025

 


EU-Besamungsstation – Reitponyzucht Bröskamp

Unsere AGB

– gültig ab dem 01.01.2025 –

Alle Züchter, die unsere Leistungen in Anspruch nehmen, erkennen die nachfolgenden Bedingungen sowie die Deck- und Besamungsbedingungen der jeweiligen Verbände an.

§ 1 Allgemeines

Stuteneigentümer, die unsere Hengste nutzen, erkennen nachstehende Bedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen an.

Die Decksaison beginnt am 1.3.2025 und endet am 31.07.2025.

Der Samenversand kann erst in Auftrag gegeben werden, wenn der Deckschein bzw. eine Kopie des Abstammungsnachweises vorliegt. Der Samenbestellschein ist für die Anmeldung zu verwenden.

Die Decktaxe wird im Splitting erhoben.

200,- Euro Anzahlung (inkl. MwSt.) und + Versand 60,- Euro (inkl. MwSt.).

(vor der 1. Verschickung zu überweisen).

Die restliche Decktaxe ist nach dem 35.Tag nach Besamung zu überweisen.

Bei Nichtträchtikeit ist diese durch eine Tierarztbescheinigung nach dem 35. Tag nachzuweisen.

Wird sie nicht vorgelegt, ist die restliche Decktaxe zu zahlen.

Das Deckgeld wird für jeden Hengst einzeln ausgewiesen.

Sämtliche Versandkosten (pro Verschickung 60,- Euro inkl. MwSt.) gehen zu Lasten des Stutenbesitzers.

Eine Abholung ist immer ab 15.00 Uhr möglich. Anmeldung erforderlich.

Eine Barzahlung vor Ort gegen Quittung ebenfalls.

Die Preisliste wird anerkannt.

§ 2 Samenversand

Samenbestellungen werden telefonisch (0178-3772530 – Whattsapp) oder per E-Mail montags bis freitags zwischen 8.00 -11.00 Uhr angenommen.

Samstags bis 10.00 Uhr (nur Abholung)!

An Wochenenden und an Feiertagen findet kein Versand statt.

Es besteht jedoch die Möglichkeit Samen nach Absprache abzuholen oder abholen zu lassen.

Der Samenbestellschein muss ausgefüllt vorliegen.

Versand in die EU muss rechtzeitig angefragt werden (4-5 Tage vorher), da hierfür die Traces-Papiere beantragt werden müssen.

Die Versandkosten, die Kosten für die Traces und die gesamte Decktaxe trägt der Stutenbesitzer. Diese sind vorab zu überweisen.

Der Hengsthalter haftet nicht für eine unsachgemäße Besamung beim Stutenhalter.

Die Besamung dürfen nur Tierärzte, Besamungstechniker oder Eigenbestandsbesamer durchführen.

Sollte ein Hengst im Laufe der Decksaison aus besonderen Gründen (Turniereinsatz, Krankheit, usw.) kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, kann, wenn möglich, auf Wunsch ein anderer Hengst der Station genutzt werden.

Anspruch auf Rückzahlung der Decktaxe besteht nicht.

Die Decktaxe beinhaltet die Frischsamenverschickungen pro Stute in 2025, zzgl. Versandkosten.

Pro Verschickung werden immer zwei Portionen verschickt.

Sollte die Stute nicht aufgenommen haben, können weitere Portionen bestellt werden.

Den Versand trägt der Stutenbesitzer vorab.

Sollte eine Stute nach der zweiten Rosse nicht tragend sein, ist eine aktuelle Tupferprobe vorzulegen.

Der Deckschein wird ausgestellt, wenn die Stute als tragend gemeldet ist, der Samenverwendungsnachweis zurückgeschickt wurde und alle Kosten beglichen sind.

§ 3 Haftung

Der Hengsthalter haftet nur für Schäden, die durch ihn oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Für Schäden, die durch Dritte verursacht worden sind, haftet der Hengsthalter nicht.

Dies gilt auch für Pannen bei der Zustellung des Samenversandes durch die Spedition.

Zur Abdeckung des Risikos aus der Tierhalter- und Tierhüterhaftung (833, 834, BGB) hat der Eigentümer eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

§ 4 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Creglingen / Main-Tauber-Kreis, auch bei gegenwärtigen oder zukünftigen Ansprüchen aus dieser Geschäftsverbindung.

§ 5 Anwendbares Recht

Auf sämtliche Verträge findet deutsches Recht Anwendung.

§ 6 Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bedingungen unwirksam sein, behalten die übrigen ihre Geltung.

Creglingen, 1. Januar 2025

 

AGB als PDF-Datei

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